Steckbrief #1

E-Carsharing-Angebote im Kontext der Wohnbauförderung: Rechtlicher Rahmen, gelebte Praxis und Empfehlungen

Ausgangslage des Projekts

Die Förderung der Errichtung und Erneuerung von Wohnraum ist im Normalfall über landesspezifische Rechtsnormen zur Wohnbauförderung geregelt. Offen ist jedoch, ob die Errichtung von E-Carsharing-Angeboten aus der Wohnbauförderung heraus förderbar ist. Ebenso Gegenstand der Betrachtung sind etwa mögliche Kosteneinsparungen von Bauträgern durch die Reduktion des Stellplatzschlüssels und der Einfluss auf städtische Klimaziele durch die Errichtung eines E-Carsharing-Angebots.

Relevanz

Die Ergebnisse haben eine hohe Relevanz für alle Bundesländer bzw. ein großes Potential im Sinne eines Beitrags zur Erreichung der Klimaziele.

Zentrale Zielsetzung des Projekts

Ziel im gegenständlichen Projekt ist, Klarheit über den Stand der Möglichkeiten bzw. der gelebten Praxis im Kontext der Errichtung von E-Carsharing-Angeboten über die Wohnbauförderung in Österreich in den unterschiedlichen Bundesländern zu schaffen, mögliche Barrieren zu identifizieren und Lösungsvorschläge zu erarbeiten.

Zentrale Projektaktivitäten

  • Umfassende Recherche der relevanten Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Förderungen je Bundesland in Bezug auf E-Carsharing im geförderten Wohnbau.
  • Expert:innen-Interviews mit relevanten Personen zur Wohnbauförderung je Bundesland.

Erlangte Kern-Erkenntnisse aus dem Projekt

  • Die Ergebnisse zeigen, dass die derzeitige rechtliche Situation in Österreich von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich ist – eine Vereinheitlichung, die jeweiligen raumtypologischen bzw. raumstrukturellen Bedingungen berücksichtigend, scheint sinnvoll.
  • Wohnbauprojekte müssen in erster Linie eine hochwertige Anbindung an den öffentlichen Verkehr bzw. gute infrastrukturelle Voraussetzungen für aktive Mobilität bereitstellen. Sharing-Angebote stellen hier einen wichtigen, ergänzenden Baustein dar und können über städtebauliche Verträge bzw. Mobilitätsverträge sowohl gewerblichen als auch gemeinnützigen Bauträgern überbunden werden.
  • Sharing-Angebote sollten womöglich aus den Garagen an die Oberfläche geholt werden. Dies erhöht die Sichtbarkeit, vergrößert die Gruppe der potentiellen Nutzer:innen und die betriebswirtschaftlichen Chancen des Angebots – im Kontext der Wohnbauförderung immer mit klarem Bezug zum jeweiligen Bau- oder Sanierungsprojekt.
  • Sharing-Angebote sollten weg von kleinen Insellösungen an einzelnen Standorten als Gesamtkonzepte über größere Räume umgesetzt werden.
  • Darüber hinaus ist es essentiell, Rahmenbedingungen zu setzen und Betreiber zu finden, die einen mittel- und langfristigen Betrieb des Sharing-Angebots ermöglichen.
  • Es ist zu diskutieren, ob die Stellplatzverpflichtung weiterhin auf Gemeindeebene festgelegt werden soll bzw. wie groß hier der Spielraum sein muss – eine Lösung könnte in diesbezüglich klareren Vorgaben seitens der Länder und weniger Spielraum der Gemeinden liegen.

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